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Thema: ist Voodoo strafbar ?

  1. #1
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    2

    Frage ist Voodoo strafbar ?

    meine Freundin hat eine kleine Puppe wo sie Stecknadeln reinpickst. Die Puppe soll ihren Freund darstellen.
    Jetzt hat der Freund zu ihr gesaht, wenn sie das nochmal macht, dann stellt er Strafanzeigen wegen Körperverletzung.
    Soll sie das ernst nehmen? Oder wird so eine Anzeige abgewiesen?

  2. #2
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    Frage Voodoo, Verletzung der Aura

    die Idee des Stechens von Puppen beruht auf der Vorstellung damit die Aura des betreffenden Menschen zu durchbrechen und ihn damit krank zu machen.
    Aber warum macht Sie das bei einem Freund ? Ich verstehe die Geschichte nicht so ganz ...
    - Hexe Melly - Esoterikforum.org
    E-Mail: Info@esoterikportal.net

  3. #3
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    3

    Cool wegen Voodoo wirst Du keine Anzeige bekommen

    aber es könnte als grober Unfug ausgelegt werden oder als Beleidigung. Da musst du aber öffentlich reinstechen in die Puppe und entsprechend kommentieren.

  4. #4
    Registriert seit
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    12

    Beitrag der hat doch nur einen Witz gemacht

    was wird die Polizei sagen, wenn er dort ankommt und sagt meine freundin macht mit einer NAdel kleine Löcher in eine Puppe und das möchte ich anzeigen. Das wäre ein Riesenbrüller, mehr nicht
    Hexlein

  5. #5
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    1

    Standard Ein guter Anwalt macht eine Anzeige draus....

    Zitat Zitat von n-name Beitrag anzeigen
    meine Freundin hat eine kleine Puppe wo sie Stecknadeln reinpickst. Die Puppe soll ihren Freund darstellen.
    Jetzt hat der Freund zu ihr gesaht, wenn sie das nochmal macht, dann stellt er Strafanzeigen wegen Körperverletzung.
    Soll sie das ernst nehmen? Oder wird so eine Anzeige abgewiesen?

    Wenn ein Anwalt die Anzeige richtig stellt, wird die Sache vermutlich weiter verfolgt.
    Es ist allerdings die Frage, weswegen ermittelt wird - im Strafrecht kommt es u.a. auch darauf an, ob der Täter den ausdrücklichen Wunsch hat, einem anderen Schaden zuzufügen - da spielt es keine Rolle, ob er mit "untauglichen Mitteln" arbeitet...

    Beispiel: Jemand ist der irrigen, aber felsenfesten Überzeugung, daß Kamillentee giftig sei, und trichtert diesen Kamillentee in böser Absicht seinem bösen Nachbarn ein, dem er Schaden zufügen möchte:
    strafbar, wenn der Täter dämlich genug ist, seine irrige Überzeugung zuzugeben!

    Für Voodoo bedeutet das: wenn der Magier damit Werbung macht, daß er unliebsamen Personen Schaden zufügen wird (im Auftrag, sozusagen), kann es Ärger geben: für den Magier und den Auftraggeber, also lieber Finger weg!
    Denn (siehe oben) auch wenn der Richter Voodoo als blanken Unsinn abtut - es kommt auf den bösen Willen an, und der ist (zurecht!) strafbar.

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